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Unter­nehmen werden digital.

Gierschmann Legal ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf die Rechtsgebiete Datenschutzrecht, IT/IP sowie Medien- und Werberecht fokussiert:

SERVICES LEGAL

DATENSCHUTZ­RECHT

Der Datenschutz betrifft nahezu alle Geschäftsbereiche und -prozesse. Das macht eine frühzeitige und dauerhafte Berücksichtigung des Datenschutzes erforderlich. Datenschutz ist eine Frage der Compliance.

Interdisziplinärer Ansatz

Die Einhaltung des Datenschutzes (Datenschutz-Compliance) erfordert einen interdisziplinären Ansatz. Eine rechtliche Lösung funktioniert nur in Abstimmung mit der IT und den betreffenden Geschäftsbereichen. Maßgeblich sind dabei Ihre Gegebenheiten und Geschäftsentscheidungen. Wir unterstützen Sie mit unseren Kenntnissen der gängigen Praktiken zum Datenschutz in Deutschland und Europa.

 

Im Austausch mit deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden

Mit unserem Know-how und durch den engen Austausch mit den Aufsichtsbehörden finden wir praktikable Lösungen für Sie. Wir beraten umfassend zum Aufbau von Datenschutz-Managementsystemen und begleiten Sie bei der datenschutzkonformen Gestaltung von Geschäftsprozessen. Wir unterstützen Sie in der operativen Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Beispiele aus unserer Beratungspraxis:

  • Compliance-Struktur zur Umsetzung der Rechenschaftspflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Konzerndatenschutz (Leitlinien, Richtlinien, Management-Systeme, Intragroup-Verträge)
  • Internationaler Datentransfer (u.a. Binding Corporate Rules, Standardvertragsklauseln, Privacy Shield, ad hoc Verträge)
  • Arbeitnehmerdatenschutz – Richtlinien, Betriebsvereinbarungen, Einwilligungen
  • Kundendatenschutz (CRM, Direktmarketing)
  • Auftragsverarbeitungen, Verträge zwischen (Gemeinsam) Verantwortlichen
  • Spezialgesetzlicher Datenschutz, z.B. in den Sektoren Versicherungen, Banken, Gesundheit, Telekommunikation
  • Datenschutz-Folgeabschätzungen
  • Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  • Unterstützung bei der Handhabung von Datenschutz-Verletzungen (einschließlich Meldungen gegenüber Aufsichtsbehörden)

IT-RECHT

Digitale Geschäftsmodelle brauchen eine solide rechtliche Absicherung auf vertraglicher Ebene und im Bereich des Know-how-Schutzes. Die Vertragsgestaltung und -verhandlung muss sich hier am individuellen Fall ausrichten und die speziellen Erfordernisse der Digitalisierung einbeziehen.

Die IT bestimmt heute den Erfolg Ihres Geschäftsmodells

Der Erfolg von digitalen Geschäftsmodellen wird maßgeblich von der eingesetzten IT bestimmt. Genauso wie die Technik ein „right sizing“ benötigt, gilt dies auch für die Verträge. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung sowie beim Know-how-Schutz und beraten z.B. zu:

  • Verträgen zur Softwareerstellung, -überlassung, -anpassung und -implementierung
  • Angebotsvorlagen und AGB (auch BVB, EVB)
  • IT-Projekten, Pflegeverträgen, Provider-Verträgen
  • Betreiber-, RZ-Verträgen, ASP und Cloud-Services, v.a. IaaS, PaaS, SaaS, Service Level Agreements
  • Urheberrecht (Software, Datenbanken), Domains, Geheimhaltungsvereinbarungen
  • E-Commerce-Verträgen (Fernabsatz, AGB, Cloud, Apps)
  • IT-spezifisches Strafrecht

MEDIEN- UND WERBERECHT

Die Angleichung der Medien führt dazu, dass sich medienrechtliche Fragestellungen branchenübergreifend stellen. Wir begleiten die technologischen Entwicklungen unserer Mandanten im Bereich digitale Medien und Werbung von Beginn an, um streitvermeidend beraten zu können. Dabei hilft uns unsere Technologieaffinität, wenn es darum geht, „bestehende“ Regeln auf neue Geschäftsmodelle anzuwenden.

Unsere Erfahrung aus der Medienbranche

Die Medienbranche hat spezielle Bedürfnisse, insbesondere in der redaktionellen Berichterstattung. Es zeigt sich auch, dass sich viele Fragen gerade im Werbebereich ganz ähnlich in anderen Branchen stellen (z.B. im Hinblick auf Cookies, Analysen, Tracking, Influencer-Werbung, Direktmarketing). Wir nutzen unsere Erfahrung aus der Medienbranche, um Sie praxisgerecht u.a. in diesen Bereichen zu beraten:

  • Äußerungsrecht
  • Recht am eigenen Bild
  • Telemedienrecht, Rundfunkrecht
  • Werberecht, u.a. Cookies, Profilbildung, Tracking, Direktmarketing, Werbeverträge, rechtliche Absicherung von Werbekampagnen
  • Lizenzverträge
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Domains, Titelrechte
  • Jugendmedienschutz
  • Haftung für Inhalte, Hyperlinks, Streaming, Framing, File Sharing, Screen Scraping
  • Gaming

Wir verfügen über eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung in diesen Rechtsbereichen. Dabei unterstützen wir unsere international tätigen Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Neue Entwicklungen in der Gerichts- und Verwaltungspraxis sowie der Gesetzgebung werden eng von uns begleitet, u.a. im Rahmen unserer Verbands- und Veröffentlichungstätigkeit. Meist sind unsere Projekte grenzüberschreitend. Hier arbeiten wir mit einem Netzwerk von Partnerkanzleien in relevanten Jurisdiktionen zusammen, die ebenso technologieaffin sind wie wir.

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Empfehlungen

Häufig empfohlen für IT-Recht, „sehr gut vernetzt, insb. zu den Datenschutzbehörden. Langj. Erfahrung im Datenschutz ist Gold wert.“, Mandant, „top Juristin“; Häufig empfohlen für Medienrecht, „äußerst gut vernetzt“ 
JUVE Handbuch 2018/2019

Besonders hervorgehoben für Datenschutzrecht
Kanzleimonitor (BUJ) 2018/2019

Hervorgehoben als Best Lawyer für IT-Recht und Medien- und Urheberrecht
Best Lawyers in Germany, Handelsblatt 2018

Empfohlen für IT-Recht, “sehr erfahren”
JUVE Handbuch 2017/2018

Führender Name im Datenschutz; „hohes Renommee in Sachen Datenschutz“; „sehr viel Erfahrung, sehr gut vernetzt, ihr Rat geht immer sehr in die Tiefe“, Mandant
JUVE Handbuch 2016/2017

Dr Sibylle Gierschmann – Gierschmann Legal
Ansprechpartnerin

Prof. Dr. Sibylle Gierschmann,
LL.M. (Duke University)